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BGH, 18.11.1985 - 2 StR 158/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verstöße gegen Vorschriften des Weingesetzes - Beschränkung eines Verfahrens - Nichtkennzeichnung und Nichteintragung eines weinhaltigen Getränks - Inverkehrbringens eines in strafbarer Weise hervorgebrachten Erzeugnisses - Einziehung von Weinen - Voraussetzungen für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64
Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung
Auszug aus BGH, 18.11.1985 - 2 StR 158/85
Soweit die Beschwerdeführerin hiergegen vorbringt, der Angeklagte habe die von ihm hinsichtlich der späteren Ernten begangenen Vergehen gegen das Weingesetz nicht schon von Anfang an überblicken können, übersieht sie offensichtlich die in BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33 erarbeiteten Grundsätze. - BGH, 30.08.1978 - 2 StR 142/78
Strafbarkeit wegen Hinzufügung verbotswidriger Stoffe in Wein - Verbotswidrige …
Auszug aus BGH, 18.11.1985 - 2 StR 158/85
Die Unterschiede bei dem verbotswidrigen Herstellen der einzelnen Erzeugnisse ändern an dieser Beurteillang nichts, zumal jene Verstöße gegen das Weingesetz in dem späteren (fortgesetzten) Inverkehrbringen aufgehen (RGSt 71, 17; 73, 83; BGH NJW 1959, 993, 994; BGH, Urteil vom 30. August 1978 - 2 StR 142/78). - RG, 10.11.1936 - 1 D 954/35
1. Richtet sich das Verbot, Weinsteinsäure anzukaufen, nur gegen den …
Auszug aus BGH, 18.11.1985 - 2 StR 158/85
Die Unterschiede bei dem verbotswidrigen Herstellen der einzelnen Erzeugnisse ändern an dieser Beurteillang nichts, zumal jene Verstöße gegen das Weingesetz in dem späteren (fortgesetzten) Inverkehrbringen aufgehen (RGSt 71, 17; 73, 83; BGH NJW 1959, 993, 994; BGH, Urteil vom 30. August 1978 - 2 StR 142/78). - RG, 10.01.1939 - 4 D 712/38
1. Zum Begriffe des "Lebensmittels" i. S. des § 1 LMG. v. 17. Januar 1936. 2. Das …
Auszug aus BGH, 18.11.1985 - 2 StR 158/85
Die Unterschiede bei dem verbotswidrigen Herstellen der einzelnen Erzeugnisse ändern an dieser Beurteillang nichts, zumal jene Verstöße gegen das Weingesetz in dem späteren (fortgesetzten) Inverkehrbringen aufgehen (RGSt 71, 17; 73, 83; BGH NJW 1959, 993, 994; BGH, Urteil vom 30. August 1978 - 2 StR 142/78).